Im August hatte das Landgericht Düsseldorf Samsung Yonhap.
Das Galaxy Tab 10.1N wird auch schon in einigen Onlineshops gelistet. Es wird in Version mit 16 GB, 32 GB oder 64 GB Speicher angeboten, mit und ohne UMTS-Modem sowie in den Farben Schwarz und Weiß.
Das Vertriebsverbot hatte Apple erwirkt. Das Gericht sah Geschmacksmuster des iPad-Entwicklers verletzt. Die Veränderungen, die am Galaxy Tab 10.1N vorgenommen wurden, sind aber nur minimal. So wurde der Rahmen anders gestaltet, außerdem sitzen die Lautsprecher nun an einer anderen Stelle. Nebenbei wurde auch das aktuelle Android 3.2 Honeycomb aufgespielt.
Was auf den ersten Blick wie eine Maßnahme aussieht, um das Weihnachtsgeschäft zu retten, könnte allerdings auch der Versuch sein, durch kleine Änderungen herauszufinden, wo das Gericht die genaue Grenze zieht. Samsungs Widerspruch gegen das ursprüngliche Urteil soll noch vor Weihnachten verhandelt werden.