Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar (extern), hat Facebook rechtliche Schritte angedroht: ein Bußgeld oder den Erlass einer Ordnungsverfügung.
Caspar hatte Facebook aufgefordert, die automatische Gesichtserkennung gemäß deutschem und europäischem Datenschutzrecht zu gestalten. Die von Facebook angekündigte Lösung reicht ihm aber nicht aus.
Facebook kann Personen auf Bildern identifizieren und diese mit dem eigenem Namen taggen – nicht nur bei Bildern des eigenen Profils, sondern facebookweit. Das gilt also auch für Bilder, die von anderen hochgeladen wurden und Peinlichkeiten zur Schau stellen.
Facebook widerspricht
Caspars Kritikpunkt ist, dass vor Freischaltung dieser Funktion keine Einwilligung der Nutzer eingeholt wurde und dass ihre persönlichen Gesichtsmerkmale in einer Datenbank gespeichert werden, um jederzeit damit ein neues Bild abgleichen zu können.
Die von Facebook angebotene Lösung mit einer Checkbox sei unzureichend und eine Verletzung des einformationellen Selbstbestimmungsrecht. Facebook widersprach dieser Darstellung und sagte, die Lösung entspreche dem europäischen Datenschutzrecht.