Persönlichkeitsrechte

Google Street View: Auflagen in der Schweiz

Die Datenschützer haben sich in der Bundesverwaltungsgericht am 30. März (Az. A-7040/2009).

Geklagt hatte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (extern) Hanspeter Thür. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Google behält sich vor, in Berufung zu gehen.

In der Begründung heißt es, das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens würde nicht die Rechte der betroffenen Personen am eigenen Bild überwiegen.

Vor allem im Bereich von sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Gerichtsgebäuden, Gefängnissen und Frauenhäusern dürfen Personen nicht erkannt werden.

07.04.2011 | 20:40 Uhr
Autor: Peter Giesecke
Tags: Persönlichkeitsrechte, Bundesverwaltungsgericht, Schweiz, Google, Street View, Urteil

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