Monopolstellung

Steve Jobs: Gericht ordnet Befragung an

Ein alter Streit erhält neue Aufmerksamkeit. Der kalifornische Richter Howard R. Lloyd erlaubt, dass Verbraucheranwälte Apple-Chef Steve Jobs zwei Stunden lang befragen dürfen. Apple hatte es 2004 technisch unterbunden, dass bei RealNetworks gekaufte Musik auf dem iPod abgespielt werden kann.

In dem Verfahren geht es um die Frage, ob Apple durch die Koppelung des iPod an iTunes eine Monopolstellung bei kostenpflichtigen Musik-Downloads aufgebaut habe.

Auf dem iPod ließ sich vor März 2009 nur Musik abspielen, die mit Apples FairPlay-Technik kodiert wurde. RealNetworks hatte aber eine Harmony genannte Möglichkeit geschaffen, bei RealNetworks gekaufte Musik auf dem iPod abzuspielen. Innerhalb weniger Tage blockierte Apple dies.

Noch kein Termin

Die Befragung von Steve Jobs soll auch nur zum Thema erlaubt sein, welche Änderungen Apple im Oktober 2004 vorgenommen habe.

Das Verfahren zieht sich schon seit 2005 hin. Am 18. April soll nun über einen Antrag Apples entschieden werden, das Verfahren einzustellen. Einen Termin für die Befragung Jobs' gibt es noch nicht.

Unklar ist auch, ob dabei sein Gesundheitszustand eine Rolle spielt. Ende Januar hatte Jobs krankheitsbedingt die operative Führung von Apple in die Hände von COO Tim Cook gelegt.

24.03.2011 | 15:28 Uhr
Autor: Peter Giesecke
Tags: Monopolstellung, Apple, Steve Jobs, iPod, iTunes, Gericht, RealNetworks

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