Ohne die Erlaubnis der Verlage und Autoren darf Google keine Bücher einscannen und online stellen. Denny Chin, Bundesrichter in New York, wies eine Vereinbarung zwischen Google und Branchenverbänden zurück, die 2008 geschlossen wurde. Google will alle Bücher weltweit digitalisieren und online abrufbar machen. Schon 2004 wurde mit dem Einscannen von Büchern begonnen.
Der Richter erkannte an, dass viele von einer universellen digitalen Bibliothek profitieren würden. Die konkrete Vereinbarung sei aber nicht "fair, angemessen und zumutbar". Google würde davon profitieren, ohne die Erlaubnis aller Inhaber des Copyrights eingeholt zu haben. Neben Urheberrechtsgründen führte Chin auch das Wettbewerbsrecht an.
Dem Vergleich zufolge sollte Google einmalig über 125 Millionen Dollar in einen Fond einzahlen, um alle Rechte der Verleger und Autoren abzugelten. Der Bundesrichter schloss nicht aus, dass eine andere Vereinbarung vor Gericht Bestand hätte – zum Beispiel wenn jeder Inhaber des Urheberrechts seine explizite Zustimmung erteilen würde.
Bücher, die nicht mehr nachgedruckt werden
Google hat schon 15 Millionen Bücher eingescannt. Bei Büchern, bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist, ist dies kein Problem, sie sind auch bereits online abrufbar (extern). Gestritten wird über neuere Bücher, von denen Google Auszüge präsentieren und die Möglichkeit zum Kauf anbieten möchte.
Strittig sind auch Bücher, bei denen das Urheberrecht ungeklärt ist und die daher nicht mehr nachgedruckt werden. Über Google wären diese wieder verfügbar.
Als neuer Gerichtstermin wurde der 25. April angesetzt.