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Exklusive Bindung: Gericht wird über iPhone urteilen

Eine einstweilige Verfügung hatte Vodafone gestern gegen die Bedingungen des iPhone-Verkaufs in Deutschland erwirkt. T-Mobile nahm heute Stellung und kündigte Widerspruch an. Damit wird es nun zu einem Gerichtsverfahren kommen. Beide Unternehmen wollen dort die rechtliche Grundlage für Koppelgeschäfte geklärt sehen.

Der Verkauf des iPhone geht vorerst weiter. Vodafone hatte selbst erklärt, dass man dies nicht unterbinden wolle. T-Mobile wird aber nach eigenen Angaben jetzt die Auflagen der einstweiligen Verfügung erfüllen. Vodafone hatte sich sowohl an der Laufzeit des Vertrages als auch an der Bindung an das Netz von T-Mobile gestört.

Kein Verkaufsstopp zu erwarten

Verstößt der Netzbetreiber gegen diese Auflagen, dann droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. T-Mobile behält sich seinerzeit eine Schadenersatzforderung gegenüber Vodafone vor.

Wenn zwei sich streiten, schadet dies in diesem Fall dem Dritten und Vierten. Niemand geht davon aus, dass der Verkauf des iPhone gestoppt werden könne. Ebenso unwahrscheinlich ist, dass die Bindung an T-Mobile komplett aufgehoben wird. Im Wesentlichen wird alles so bleiben, wie es ist. Von ein paar kleinen Vertragsänderungen einmal abgesehen.

Was Vodafone und T-Mobile veranstalten, ist ein Muskelspiel, eine Aufmerksamkeitsoffensive in der Vorweihnachtszeit. Dies geht natürlich zu Lasten von E-Plus und O2. Bei O2 feiert man zum ersten Mal Weihnachten ohne Taschen packende Prominenz. Auch die Diskount-Angebote der E-Plus-Submarken lassen nicht das Gefühl einer werthaltigen Weihnacht aufkommen.

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20.11.2007 | 15:24 Uhr
Autor: Peter Giesecke
Tags: Vodafone, T-Mobile, Apple iPhone, einstweilige Verfügung

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