Facebook hat sich mit deutschen Datenschützern geeinigt, was mit den E-Mail-Adressen geschieht, die ein Facebook-Mitglied hochlädt, um den Dienst Freundefinder zu nutzen. Der Spiegel hatte dies am Wochenende vorab gemeldet, jetzt hat sich auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, zur Vereinbarung geäußert.
Demnach wird für jeden Nutzer, der die Funktion Freundefinder (Friend Finder) nutzt, ein neues Adressbuch angelegt. Dort kann man dann festlegen, über welche E-Mail-Adresse eine Einladung verschickt werden soll und über welche nicht.
Die dort gelöschten oder verzeichneten Adressen dürfen nicht für einen anderen Zweck genutzt werden. Facebook darf mit diesen Informationen also auch nicht seinen sozialen Graphen weiterzeichnen.
Transparenz für den Angeschriebenen
Damit sollte ausgeschlossen sein, dass Facebook eine Verbindung zwischen zwei Mitgliedern herstellt, die noch keine Facebook-Freunde sind, über Friend Finder aber die gleiche E-Mail-Adresse hochgeladen haben.
Die Vereinbarung sieht auch Transparenz für denjenigen vor, der über Friend Finder angeschrieben wurde. Wer eine Einladungsmail erhält, findet dort keine Fotos mehr von Personen, die er wahrscheinlich kennt, sondern einen Link zu einer allgemeinen Infoseite.
Dort erfährt er, weshalb er die E-Mail erhalten hat und wie er dies in Zukunft verhindern kann. Wer hier nicht widerspricht, kann mit jeder weiteren Einladung auch wieder E-Mails in der bekannten Form erhalten – mit Fotos.
Immer wieder das gleiche Spiel
Der Widerspruch (Opt-out) scheint aber nicht allgemein zu gelten. Laut Pressemitteilung des Datenschützers gilt dies nur für das Adressbuch eines Facebook-Mitglieds. Wenn ein anderer Nutzer die gleiche Einladung ausspricht, beginnt das gleiche Spiel anscheinend von vorne.
Wann Facebook diese Vereinbarung umsetzen will, ist dem Datenschützer nicht bekannt.