Selbstverpflichtung

Kodex für Geodaten-Dienste ohne unabhängige Kontrolle

Der Branchenverband Bitkom hat heute dem Bundesinnenminister Thomas de Maizière einen acht Seiten umfassenden Datenschutz-Kodex für Geodaten-Dienste übergeben.

Diese Selbstverpflichtung soll regeln, wie Häuseransichten aufgenommen und veröffentlicht werden. Die Panorama-Bilder von Google Street View hatten eine Debatte ausgelöst. Abhängig vom Kodex soll entschieden werden, ob ein Geodaten-Gesetz notwendig ist.

Um einen einfachen Widerspruch zu ermöglichen, soll eine zentrale Plattform geschaffen werden. Dort kann man sich über seine Rechte und über das Verfahren informieren, wie man einen Widerspruch einlegt.

E-Mail-Adresse soll genügen


Bitkom will auch eine Beratung per Telefon-Hotline anbieten. Die zentrale Plattform ist aber lediglich eine Anlaufstelle. Um einen Widerspruch einzulegen, wird man zu den einzelnen Diensten weitergeleitet.

Der Branchenverband verspricht Datensparsamkeit. Für den Widerspruch soll lediglich die Angabe einer E-Mail-Adresse reichen. Dies gilt aber wahrscheinlich nur für den Erstkontakt, schließlich hat Google schon bei Street View die Hausanschrift mit einem Brief verifiziert.

Die Selbstverpflichtung sieht zudem vor, dass Fahrten zur Aufnahme neuer Fotos mindestens einen Monat im Voraus angekündigt werden müssen.

Personen komplett unkenntlich machen

Gesichter und Autokennzeichen werden anschließend automatisch unkenntlich gemacht. Der Kodex sieht auch vor, dass auf Wunsch die Menschen oder Autos im gesamten Bild verpixelt werden. Dieser Punkt geht über die bisherige Vereinbarung mit Google hinaus.

Der Kodex soll für die Erfassung aller Geodaten gelten, beschäftigt sich aber fast ausschließlich mit Panoramabildern wie die von Google Street View.

Andere Geodaten sind zum Beispiel Datenbanken mit Standorten von Geschäften. Die Google-Autos haben auf ihren Farten für Street Views aber auch private WLAN-Netze kartografiert.

Keine unabhängige Kontrolle

Der Datenschutz-Kodex für Geodaten-Diensten wurde von Google, Microsoft, Nokia, der Deutschen Telekom, der Deutsche Post DHL sowie von kleineren Anbieter wie Sidewalk, ED Encourage Directories, Panolife und Panogate ausgearbeitet.

Für die Unterzeichner ist der Kodex verbindlich. Es soll Kontrollen geben, die allerdings nicht von unabhängigen Prüfern durchgeführt werden, sondern von den eigenen Datenschutzbeauftragten.

Der Verstoß gegen die Selbstverpflichtung kann mit einer Rüge geahndet werden oder mit einer Zahlung von bis zu 20.000 Euro.

01.12.2010 | 15:29 Uhr
Autor: Peter Giesecke
Tags: Selbstverpflichtung, Geodaten, Kodex, Bitkom, Google Street View, Microsoft, Nokia, Deutsche Telekom, Kontrolle, Sanktion, Bundesinnenminister, Thomas de Maiziere

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