Google

Street View: Jetzt ist das Haus im Netz

Am Freitag ist die Frist abgelaufen. Bis zu diesem Termin musste man als Hausbewohner oder Hausbesitzer seinen Widerspruch gegenüber Google erklären, damit noch vor dem Start von Street View die Ansicht des Hauses gelöscht wird.

Wieviele Bürger von diesem Recht Gebrauch gemacht haben, sagte Google auf Nachfrage mehrerer Medien nicht. Wer diese Frist verpasst hat, kann auch nach dem Start von Street View die Ansicht eines Hauses entfernen lassen.

Die Löschung einer Ansicht lässt sich aber nicht rückgängig machen. Wer ein Haus kauft oder in eines einzieht, dessen Ansicht zuvor gelöscht wurde, kann dieses nicht wieder herbeizaubern.

Um Missbrauch zu vermeiden, verifiziert Google die Daten. Per Briefpost wird ein Code  verschickt, der über ein Webformular eingegeben werden muss. Die dazugehörige Webadresse wird per E-Mail verschickt.

17.10.2010 | 12:14 Uhr
Autor: Peter Giesecke
Tags: Google, Street View, Hausansicht, Widerspruch, Frist, Löschung

Anzeige

Werbung