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Street View: Widerspruch jetzt bis 15. Oktober möglich

Bevor Street View noch in diesem Jahr in 20 deutschen Städten startet, können sowohl die Besitzer als auch die Bewohner die Ansicht des Hauses entfernt lassen. Google hat nun die Widerspruchsfrist vom 15. September auf den 15. Oktober verlängert.

Selbstverständlich kann man auch nach dem Start von Street View die Ansicht eines Hauses entfernen lassen.

Die Löschung einer Ansicht lässt sich aber nicht rückgängig machen. Wer ein Haus kauft oder in eines einzieht, dessen Ansicht zuvor gelöscht wurde, kann dieses nicht wieder herbeizaubern.

Datenschützer erhalten Einblick

Bisher ließ sich der Widerspruch nur per Briefpost einlegen, jetzt ist dies auch online unter google.de/streetview möglich.

Um  Missbrauch zu vermeiden, werden die Daten verifiziert. Google verschickt per Briefpost einen Code, der über ein Webformular eingegeben werden muss, dessen Webadresse per E-Mail verschickt wurde.

Google hat sich auch mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten über weitere Maßnahmen verständigt. Dieser erhält unter anderem Einblick in den Prozess zur Bearbeitung von Widersprüchen.

19.08.2010 | 15:29 Uhr
Autor: Peter Giesecke
Tags: Google, Street View, Widerspruchsfrist, Einspruch, Löschung, Häuseransicht

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