Die Lex Google ist erst einmal gestoppt – von der Bundesregierung. Bis zu einer Anhörung am 20. September wird über den Gesetzesentwurf des Bundesrats nicht weiter beraten.
An diesem Termin wollen sich die zuständigen Minister mit Google, Microsoft und anderen Unternehmen treffen, die Geodaten sammeln, sowie mit Datenschutzbeauftragten, Verbraucherschützern und anderen Experten.
Dann erst werde entschieden, ob die Bundesregierung einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegt, so Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Der Entwurf des Bundesrats sei zu sehr auf Google Street View zugeschnitten.
Widerspruch jetzt online möglich
Er kritisierte, dass es bei der Diskussion vor allem um fotografierte Straßenzüge geht und nicht um den Menschen. Dieser müsse im Mittelpunkt stehen, wenn das Sammeln von Geodaten geregelt wird.
Unterdessen hat Google unter google.de/streetview eine Anwendung freigeschaltet, mit der man die Löschung von Häuseransichten in Street View beantragen kann.
Um Missbrauch zu vermeiden, muss man sowohl Postanschrift als auch E-Mail-Adresse verifizieren. Google verschickt per Briefpost einen Code, dessen Erhalt dann Google mitgeteilt werden muss.
Street View startet in diesem Jahr
Google Street View soll noch in diesem Jahr in 20 deutschen Städten starten. Wer die Ansicht eines Hauses bis dahin entfernt haben möchte, muss bis zum 15. September Einspruch einlegen.
Selbstverständlich kann man auch nach dem Start von Street View die Ansicht eines Hauses entfernen lassen.
Von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, können sowohl die Besitzer als auch die Bewohner eines Hauses.
Löschung nicht rückgängig machbar
Die Löschung einer Ansicht lässt sich aber nicht rückgängig machen. Die Datenschützer hatten darauf bestanden, dass Google die Original-Aufnahmen löscht.
Wer also Wert darauf legt, dass seine Geschäftsanschrift über Street View gefunden wird und ein Haus kauft oder in eines einzieht, dessen Ansicht zuvor gelöscht wurde, kann dieses nicht wieder herbeizaubern.