Am Freitag hat der Bundesrat den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes" verabschiedet. Es soll mehr Datenschutz "im Zusammenhang mit der fotografischen oder filmischen Aufzeichnung von Straßenzügen, Gebäudeansichten und sonstigen raumbezogenen Objekten" bringen.
Im Vorfeld hieß es noch, dass es kein Gesetz extra für Google geben werde. In der Pressemitteilung des Bundesrats wird jedoch Google Street View als ein Beispiel genannt - als einziges.
Der Entwurf umfasst drei Punkte: 1. Menschen und Auto-Kennzeichen müssen vor Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden. 2. Eigentümer und Mieter von Häusern sowie Fahrzeughalter und sonstige Betroffene erhalten ein Widerspruchsrecht.
Google-Autos fahren wieder
Zudem muss 3. mindestens eine Woche vor Beginn der Aufzeichnung diese im Internet und in örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht werden. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bundestag vorgelegt.
Weniger Probleme hat Google in anderen Ländern. Nach Absprache mit Regulierungsbehörden vor Ort nehmen die Google-Autos in Irland, Norwegen, Südafrika und Schweden wieder Fahrt auf. Weitere Länder sollen bald folgen.
WLAN-Hardware ausgebaut
Dies kündigte Googles Vizepräsident Brian McClendon im Lat Long Blog an. WLAN-Daten werden aber nicht mehr erhoben. Nicht nur die fehlerhafte Software wurde korrigiert, auch die WLAN-Hardware wurde ausgebaut.
Damit sind die Google-Autos jetzt nur noch in der Lage, Fotos von ganzen Straßenzügen aufzunehmen. Zudem werden diese mit einem Laser abgetastet, um 3D-Modelle der Häuserfronten anzufertigen.