Nach dem Bundeskartellamt schauen sich nun auch die Wettbewerbshüter der Europäische Kommission den Suchmaschinen-Betreiber Google an. Drei Beschwerden liegen vor. Google soll nun Stellung nehmen.
Anders als das deutsche Kartellamt untersucht die EU nur den Suchbereich. Beschwert haben sich der britische Preisvergleich Foundem, die französische Suchmaschine für Rechtsfragen ejustice.fr und das deutsche Bewertungsportal Ciao.
Alle drei sind im weitesten Sinn themenspezifische Suchen, also sogenannte vertikale Suchmaschinen. Die ersten beiden sehen sich auch als direkte Mitbewerber von Google und fühlen sich benachteiligt.
Microsoft in der zweiten Reihe
Die Europäische Kommission hat noch kein offizielles Verfahren eingeleitet, sondern Google zuerst um eine Stellungnahme gebeten. Dennoch drohen Bußgelder oder sogar ein Kartellverfahren.
Im European Public Policy Blog hat die Juristin Julia Holtz Googles Sicht dargelegt. Sie wies darauf hin, dass vertikale Suchmaschinen wie Moneysupermarket.com, Opodo und Expedia bei Google gute Suchergebnisse aufweisen, diese also nicht generell benachteiligt würden.
Holtz wies ebenfalls darauf hin, dass es sich bei Ciao um eine Microsoft-Tochter handele und Foundem zumindest teilweise von Microsoft finanziert wurde. Im Fall von Ciao habe sich das Verhältnis erst verschlechtert, als Microsoft das Bewertungsporal übernommen habe.