Deutschland ist ein unsicheres Terrain für Google, was die Häuserfassaden-Parade Street View betrifft. Vor einem Jahr sollte der Dienst starten. Die offiziellen Datenschützer gaben sich nach langem Hin und Her mit einem Kompromiss zufrieden. Dennoch hört man immer wieder Kritik.
Google möchte dem nun mit einem Gutachten entgegentreten. Nikolaus Forgó, Professor an der Leibniz Universität Hannover, hat im Auftrag von Google untersucht, ob Street View datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich bedenklich ist.
Seiner Meinung nach kommt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erst gar nicht zur Anwendung, da die Menschen und die Autos auf den Bildern nur "Beiwerk" seien.
Widerspruchsrecht genügt
Nach ihnen ließe sich auch gar nicht suchen, sondern nur nach Geodaten, die mit Ansichten von Häuserfronten verbunden seien. Dabei handele es sich aber nicht um personenbezogene Daten.
Auch wenn man davon ausgehe, dass bei Google Street View das BDSG Anwendung finde, so sei der Dienst dennoch zulässig, da alle Daten "öffentlich zugänglich" seien.
Das Widerspruchsrecht genüge, wenn im Einzelfall das "Nichtveröffentlichungsinteresse einer abgelichteteten Person" den Interessen Googles überwiege.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts unwahrscheinlich
Dass eine solche "Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts" eintrete, sei aber "in der Regel unwahrscheinlich", da Personen "weitüberwiegend unkenntlich gemacht" würden.
Das vollständige Gutachten kann über die Rechtsabteilung von Google bezogen werden.