Als im Juni 2007 eine EU-Verordnung eine Preisobergrenze für Telefonate vorsah, die in einem anderen EU-Land geführt werden, zogen Vodafone, Telefonica O2, T-Mobile und Orange vor Gericht.
Der High Court of England and Wales reichte die Klage jedoch an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter. Dort hat der Generalanwalt jetzt seinen Schlussantrag gestellt. In der Regel folgt das Gericht diesem Antrag.
Im Interesse des Binnenmarkts
Nach Ansicht des Generalanwalts Luís Miguel Poiares Pessoa Maduro ist die Roaming-Verordung gültig, da die Preisunterschiede zwischen Telefonaten im eigenen Land und einem anderen EU-Land den Binnenmarkt behindern können.
Durch die EU-Verordnung sind die Roaminggebühren für Telefonate um bis zu 70 Prozent günstiger geworden. Seitdem wurden auch die Preise für die Versendung von Kurznachrichten und für den mobilen Internetzugang preislich begrenzt.