LG Hamburg

Google darf keine Daten weitergeben

Das Landgericht Hamburg hat Google untersagt, zehn Klauseln aus seinen Nutzerbedingungen weiter zu verwenden. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Google hatte die Nutzungsbedingungen bereits geändert. (AZ: LG Hamburg, 324 O 650/08)

Dem Gericht zufolge wurden die Verbraucher unzulässig benachteiligt. Google verstieß gegen geltendes Datenschutzrecht. So traten die Nutzer bei Eröffnung eines Google-Kontos das Recht an Google ab, urheberrechtlich geschützte Werke zu veröffentlichen.

Google behielt sich auch vor, private Dokumente durchzusehen, zu überprüfen, zu löschen oder eben zu  veröffentlichen. Der Nutzer musste nicht einmal darüber informieren werden. Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg konnte der Nutzer nicht erkennen, welche Rechte er Google einräumt.

Noch nicht rechtskräftig

In den Datenschutzklauseln hatte Google sich auch das Recht eingeräumt, Verbraucherdaten unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte zu übermitteln oder mit Daten anderer Unternehmen zu kombinieren. Danach war Google auch berechtigt, personenbezogene Daten zu Werbezwecken zu verwenden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat ab Zustellung des Urteils einen Monat Zeit, Berufung einzulegen.

28.08.2009 | 10:59 Uhr
Autor: Peter Giesecke
Tags: LG Hamburg, Google, Urteil, Gericht, Datenschutz, Nutzungsbedingungen, vzbv

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