Ein kleiner Online-Shop hat T-Mobile abgemahnt. Der Werbespruch "Jetzt exklusiv bei T-Mobile" sei irreführend. Das iPhone werde schließlich von einigen Anbietern legal importiert und zum Kauf angeboten. Streitwert: 150.000 Euro.
Kürzlich erst erwirkte T-Mobile eine Einstweilige Verfügung gegenüber Vodafone. Dort hatte man Kunden, die nach einem iPhone fragten, an selbstständige Händler verwiesen, die ein iPhone zum Vodafone-Vertrag gaben.
Was heißt eigentlich exklusiv? In der Abmahnung von 3Gstore.de wurde es so definiert: "Das Wort 'exklusiv' stammt aus dem Lateinischen und bedeutet, dass einzig und allein die betreffende Person über das entsprechende Recht verfügt".
Exklusiv-Vertrag mit Apple
Und weiter: "Mit Ihrer Aussage 'exklusiv bei T-Mobile' behaupten Sie nichts anderes, als dass Sie als einziges Unternehmen befugt sind, das Produkt 'iPhone' in der Bundesrepublik Deutschland zu veräußern".
Später heißt es dann aber: "Zwar ist es zutreffend, dass Sie einen Exklusiv-Vertrag mit Apple hinsichtlich der offiziellen Vermarktung des Geräts in Deutschland besitzen. Dies reicht jedoch nicht aus, um - wie von Ihnen geschehen - mit der Aussage 'exklusiv bei T-Mobile' zu werben".
T-Mobile wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung bis zum 17. August um 16 Uhr abzugeben. Geschieht dies nicht, dann wird ein Gericht zu klären haben, was exklusiv bedeutet.