Urheberabgabe

10 Cent mehr pro Speicherkarte und USB-Stick

Man kennt sie, die Urheberabgabe. Bei jedem Kauf eines Kopierers, einer Audio- oder Videokassette wird eine Abgabe fällig, weil urheberrechtlich geschützte Werke damit kopiert werden könnten. Jetzt hat man sich auch auf eine Abgabe für Speicherkarten und USB-Sticks geeinigt. 10 Cent soll sie betragen. Dies berichtet der Informationskreis AufnahmeMedien.

Nach dem neuen neuen Urheberrechtsgesetz soll diese Abgabe auch erhoben werden, wenn digitale Werke kopiert werden. Ein Betrag wurde aber nicht festgelegt. Diesen auszuhandeln, obliegt den Hardware-Entwicklern und den Verwertungsgesellschaften.

Unabhängig von der Größe

Die jetzt gefundene Einigung deckt also nur einen kleinen Teil der digitalen Medien ab. Auch sind die Verhandlungen noch nicht komplett abgeschlossen.

Der Aufschlag von 10 Cent pro Speicherkarte oder USB-Stick geschieht auch unabhängig von der Größe des Mediums. Eine 1 GB große Micro-SD-Karte würde dann 5,10 Euro statt 5,00 Euro kosten. Bei einer 16 GB große Micro-SD-Karte, die 40,00 Euro kostet, fallen die 10 Cent allerdings kaum noch ins Gewicht.

23.06.2009 | 11:05 Uhr
Autor: Peter Giesecke
Tags: Urheberabgabe, Urheberrecht, Urheberrechtsgesetz, Speicherkarte, Micro-SD-Karte, USB-Stick, Informationskreis AufnahmeMedien, Verwertungsgesellschaft

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