Neuartige Rundfunkgeräte

Neue GEZ-Gebühren - auch für Handys

Zum Jahreswechsel hat die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und des Deutschlandradios (DR) ihre Gebühren erhöht.

Für angemeldetes Radio zahlt man nun 5,76 Euro pro Monat und damit 24 Cent mehr als bisher. Für einen Fernseher oder alle angemeldeten Geräte zusammen fallen 17,98 Euro an.

Streitpunkt sind nach wie vor "internetfähige" Computer und Handys. Für sie wird, wenn keine anderen Geräte angemeldet sind, ebenfalls 5,76 Euro pro Monat berechnet.

Erstes Urteil gegen GEZ-Gebühren

Dies betrifft vor allem Unternehmen, aber auch diejenigen, die Musik und Filme nicht mehr über einen Rundfunk empfangen, sondern selbst entscheiden, was sie wann und wie schauen oder sehen möchten.

Die GEZ spricht von "neuartigen Rundfunkgeräten", auch wenn diese gar nicht zum Rundfunkempfang genutzt werden. Dazu gezählt werden bereits UMTS-fähige Handys, obwohl in dem meisten Fällen Radio auf dem Handy über WLAN oder einen UKW-Empfänger gehört werden dürften.

Ende November hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden zudem geurteilt, dass für gewerblich genutzte Computer mit Internetzugang keine GEZ-Gebühren erhoben werden dürfen. Dieses Urteil ist jedoch in einem Einzelfall ergangen. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es noch nicht.

04.01.2009 | 15:02 Uhr
Autor: Peter Giesecke
Tags: Neuartige Rundfunkgeräte, Gebühreneinzugszentrale, GEZ, GEZ-Gebühren, UMTS-Handy, Internetanschluss, Internet-Radio, öffentlich-rechtlich, Gebührenerhöhung

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